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Hausordnung

Die Sporthalle darf für alle Eislaufsportarten sowie für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden. Dazu ist die folgende Hausordnung einzuhalten:

  1. Übungsgruppen und Trainingsmannschaften müssen stets in Begleitung des verantwortlichen Übungsleiters oder Trainers sein. Nach Abschluss der Trainingsaktivität muss die Eisfläche umgehend verlassen werden, die Umkleideräume sind hingegen bis spätestens 30 Minuten nach Trainingsende zu räumen.
  2. Freizeit-Eisläufern ist der Zutritt nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte, einer Jahres-Abonnement-Karte oder eines Sportverein-Mitgliedsausweises gestattet. Der Verwalter haftet weder für materielle noch für körperliche Schäden. Eintrittskartenmissbrauch ist untersagt und wird mit Verweis aus der Halle durch das Hallenpersonal geahndet. Das Hallenpersonal ist befugt, die Eintrittskarten jederzeit zu kontrollieren und im Fall des Nichtvorlegens einen Betrag in Höhe des Eintrittskartenpreises einzufordern.
  3. Den Nutzern der Halle stehen zum Freizeit-Eislaufen sowohl die Eisfläche als auch die Räume zum Schlittschuhe anziehen und die Umkleideräume zur Verfügung. Kinder bis 10 Jahre dürfen von einer erwachsenen Person in den Raum zum Schlittschuhe anziehen begleitet werden, diese darf sich jedoch, während sie auf das Kind wartet, ausschließlich im Umkleideraum aufhalten.
  4. Die Größe der zugeteilten Eisfläche wird vom Hallenpersonal festgelegt. Das Hallenpersonal ist berechtigt, die Eisfläche aufzubereiten, wenn dies erforderlich ist.
  5. Während der Eispflege ist das Betreten der Eisfläche streng verboten.
  6. Nutzer haften sowohl für Unfälle (auch Dritter) als auch für verursachte Schäden in der Halle. Um Unfälle zu verhindern, ist während des Eislaufs Folgendes untersagt:
    • das Betreten der Eisfläche ohne Schlittschuhe
    • Schnell- und Kettenlaufen während der Freizeit-Eislauf-Termine
    • Schlittschuhlaufen entgegen der (vom Verwalter vorgeschriebenen) Laufrichtung
    • das Sitzen auf den Banden
    • das Werfen von Schneebällen
    • das Rauchen in der gesamten Eishalle
    • das Mitbringen und Konsumieren von alkoholischen Getränken
    • Tiere auf der Eisfläche bzw. in der gesamten Halle
    • absichtliches Beschädigen der Eisfläche
    • das Aufhalten auf der Eisfläche während der Eispflege
    • die Benutzung von Hockeyschlägern
    • alle Arten von gefährlichen Spielen
  1. Handlungen zuwider der Hausordnung werden vom Hallenpersonal mit sofortigem Verweis aus der Halle geahndet. Bei wiederholter schwerer Zuwiderhandlung wird langfristig Hausverbot erteilt.
  2. Der Betroffene kann gegen die Disziplinarmaßnahmen beim Verwalter Beschwerde einlegen.